
Spanische Staatsangehörigkeit nach Wohnsitz
Die für die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit nach Wohnsitz erforderlichen Dokumente sind die folgenden:
- Ordnungsgemäß ausgefülltes Online-Formular.
- Ausländerausweis (TIE), EU-Bürgerausweis oder EU-Bürger-Familienausweis.
- Vollständiger und gültiger Reisepass des Herkunftslandes, der die gesamte zur Erlangung der Staatsangehörigkeit erforderliche Aufenthaltsdauer (je nach Fall ein, zwei, fünf oder zehn Jahre) umfasst..
- Geburtsurkunde des Interessenten, gegebenenfalls versiegelt oder legalisiert und von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt.
- Strafregisterauszug aus Ihrem Herkunftsland, ggf. versiegelt bzw. beglaubigt und von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt.
- Volkszählungsbescheinigung.
- Diplome des Cervantes-Instituts für den konstitutionellen und soziokulturellen Wissenstest (CCSE) und den spanischen Sprachwissenstest (DELE).
- Heiratsurkunde, wenn Sie mit einem Staatsbürger spanischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind.
- Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist die Genehmigung des Standesamtsverantwortlichen und bei schulpflichtigen Kindern eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorzulegen.
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Karte mit der spanischen Staatsangehörigkeit von Natur aus
Die Nationality-by-Nature-Karte ist eine der Möglichkeiten, mit der ein Ausländer die spanische Staatsangehörigkeit erwerben kann. Natürlich hat diese Form einen außergewöhnlichen Charakter. Das heißt, nicht jeder hat Anspruch darauf und für Ihre Bewerbung ist kein besonderes Verwaltungsverfahren erforderlich. Die spanische Staatsangehörigkeit wird per Naturkarte erworben, wenn die Person, die an der Erlangung der spanischen Staatsangehörigkeit interessiert ist, die außergewöhnlichen Umstände rechtfertigt, die sie für die Staatsangehörigkeit würdig machen, und so die Anforderungen umgeht, die an die übrigen Personen gestellt werden, die an der spanischen Staatsangehörigkeit interessiert sind. Ein Beispiel für einen Nationalitätsausweis ist derjenige, der Sportlern verliehen wird, die als Vertreter Spaniens an internationalen Wettkämpfen teilgenommen haben oder daran teilnehmen werden. Der in Guinea-Bissau geborene Fußballspieler Ansu Fati, Spieler des F.C. Barcelona, der aufgrund seiner sportlichen Leistungen und beruflichen Erfolge zu den Nachwuchstalenten der Welt des Fußballs zählt, erwarb 2019 von Natur aus seine spanische Staatsangehörigkeitskarte.
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