
NIE oder Ausländeridentitätsnummer
In Spanien können Sie weder ein Haus besitzen noch ein Bankkonto eröffnen, ohne bei der Polizei einen Ausweis vorzulegen. Das Verfahren zur Erlangung einer NIE ist einfach, erfordert jedoch viel Zeit und erfordert oft mehr als eine Anwesenheit auf der Polizeistation. Die folgenden Formulare sind bei der Polizei erhältlich und werden für die Beantragung einer NIE benötigt: Formular 790, EX-15, gültiger Reisepass, Fotokopie der Passseite, auf der Ihr Foto erscheint, und Kopie des Formulars EX-15.
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Ausländer aus wirtschaftlichen oder beruflichen Interessen
Ausländer, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, beruflichen oder sozialen Interessen einen Bezug zu Spanien haben, erhalten zu Identifikationszwecken eine eindeutige und exklusive, fortlaufende Personennummer. Die Personennummer ist die Identifikationsnummer des Ausländers und muss in allen ausgestellten oder bearbeiteten Dokumenten sowie in den auf dem Personalausweis oder Reisepass eingestempelten Verfahren aufgeführt werden. Für die Zuteilung einer NIE aus Gründen wirtschaftlicher, beruflicher oder sozialer Interessen werden die folgenden Anträge entgegengenommen:
- Diese werden in Spanien vom Interessenten persönlich präsentiert.
- Diese werden in Spanien durch einen Vertreter präsentiert.
- Diese müssen bei den spanischen diplomatischen Vertretungen oder Konsularbüros im Wohnsitzland des Antragstellers vorgelegt werden, entsprechend seinem Wohnbezirk.
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