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Ausländerausweis

Ausländerausweis

Alle Ausländer, denen eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten in Spanien erteilt wurde, haben das Recht und die Pflicht, einen Ausländerausweis zu erhalten, Diese muss innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Spanien persönlich beantragt werden.


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Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen, die je nach Situation als Ausländer variieren. Unter den folgenden Umständen können Sie einen vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt beantragen. Die Liste ist nicht erschöpfend.

  • Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in Spanien.
  • Die Umgruppierung von Ausländern in Spanien.
  • Aufenthalt für Studium, Forschung oder Ausbildung, Studentenmobilität, außerberufliche Praktika und Freiwilligenarbeit für Ausländer.
  • Tätigkeit hochqualifizierter ausländischer Fachkräfte (Blaue Karte EU).
  • Vorübergehender Aufenthalt und Arbeit für ausländische Forscher in Spanien.


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